"Manchmal verbirgt sich hinter einer Pflicht auch eine Chance!"

Optimale Nutzung steuerlicher Vergünstigungen

Die Erstellung der Steuererklärung wird oftmals nur als eine jährlich wiederkehrende Pflicht gesehen, oft wird jedoch durch Unkenntnis die Möglichkeit der Rückzahlung von zu viel gezahlter Steuer verkannt.

Durch unsere Erfahrung und unsere Kenntnis der jeweils aktuellen Gesetzeslage ist die Steuererklärung eine Chance, alle relevanten Vergünstigungsmöglichkeiten für unsere Mandanten in Anspruch zu nehmen.

Themen wie z. B.:

  • Gemeinsame oder getrennte Veranlagung von Ehegatten
  • Absetzbarkeit von „Haushaltsnahen Dienstleistungen“
  • Zusatzbelastungen durch Krankheit und/oder Behinderung
  • Abzugsfähigkeit von außergewöhnlichen Belastungen wie z. B.:
    • Kosten einer Scheidung oder anderer gerichtlicher Auseinandersetzungen
    • Beruflich bedingter zweiter Wohnsitz/Wohnsitzverlagerung
    • Ausbildungsunterstützung von Kindern
    • Absetzbarkeit von Altersvorsorgebeiträgen

 ... können zu nicht unerheblichen Steuererstattungen führen.